MEDIATION

 

Der Begriff Mediation (lateinisch „Vermittlung“) steht für ein ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Parteien des Konfliktes (die Medianden) wollen durch Unterstützung einer dritten, unabhängigen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern unterstützt die Medianden dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ihr persönlicher Vorteil durch Mediation:

  • Mediation spart Zeit und Geld.
  • Ihre ganz speziellen Interessen und Bedürfnisse werden berücksichtigt.
  • Es werden tragfähige Lösungen erarbeitet.
  • Mitbestimmung vom Anfang bis zum Schluss.
  • Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten.

MEDIATIONSTHEMEN

 Mediation ist in folgenden Bereichen möglich:

  • im Familienbereich: Bewältigung von Alltagsproblemen; Konfliktlösung bei Trennung, Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögens; Lösung von erbrechtlichen Konflikten; …
  • im Nachbarschaftsbereich: Streitigkeiten wegen Lärm, Geruch, Licht, Bäumen und Sträuchern, Grenzverlauf, …
  • am Arbeits- und Ausbildungsplatz: Meinungsverschiedenheiten mit Mitarbeitern/Vorgesetzten; Konflikte in Teams; Lehrlingsmediation; …
  • Lösung von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen: Schadenersatz; Schmerzengeld; Geldforderungen; Besitzstörung; …

Eine detailierte Übersicht inklusive Beschreibung der Mediationsthemen finden Sie hier.

CO-MEDIATION

Co-Mediation ist die Ausübung von Mediation durch ein MediatorInnen-Team, das:

  • aus zwei verschiedengeschlechtlichen Mediatoren aus verschiedenen beruflichen Bereichen (beruflicher Hintergrund und berufliche Ausbildung) gebildet wurde und
  • im Rahmen der Mediation interdisziplinär zusammenarbeitet.

Eine Co-Mediation ist bei den selben Themen anwendbar wie Einzelmediation. Je nach Konfliktthemen, Situation und Anzahl der Medianden bietet das Team der Streitschlichter eine Co-Mediation an, um effizient den Erfolg zu erzielen. Vor allem im familienrechtlichen Bereich ist die Ausübung der Mediation in Form von Co-Mediation ein wesentlicher Erfolgsgarant. Nur im Rahmen der Co-Mediation ist auch ein Austausch zwischen den Mediatoren selbst möglich, um so verschiedene Wahrnehmungen, Empfindungen und Aussagen reflektieren zu können. Mehr zu Co-Mediation finden Sie hier.

 

Ich arbeite vor allem mit folgenden Co-Mediatorinnen zusammen:

 

Mediatorin Lehrbauer

DSP Sabine Lehrbauer

www.mediation-weinviertel.at

DSP Sabine Lehrbauer ist als diplomierte Sozialpädagogin vor allem in Bereichen Eltern- und Erziehungsberatung sowie bei Familienmediationen mit Kindern tätig und eine wertvolle Unterstützung.

Mediatorin VetterMag. Eva-Maria Vetter, BSc

www.streitschlichter.at

Mag. Eva-Maria Vetter, BSc kann einerseits ihre Erfahrungen als Familienrichterin, andererseits auch ihr Wissen als Psychologin vor allem bei Mediationen im Familienbereich einbringen.

MEDIATIONSZIEL

Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes sowie das Entwickeln von gemeinsamen und nachhaltigen Lösungen – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Ihre persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit und fairem Ausgleich müssen sich in diesem Mediationsergebnis wiederspiegeln. Ich als neutraler Mediator bin dabei weder Berater, noch nehme ich Bewertungen Ihrer selbst gefundenen Lösungen vor. Ich bin für den Ablauf, Sie für den Inhalt und die Lösungen zuständig. Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung; der Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:

 

  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Während der Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen. Alle beauftragten Rechtsanwälte müssen angewiesen werden, Klagen und Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen. Unvertretene Parteien können jederzeit ein „Ruhen des Verfahrens“ bekannt geben.
  • Alle notwendigen und relevanten Informationen werden von den beteiligten Parteien offen dargelegt. Die Gültigkeit einer abschließenden Mediationsvereinbarungen ist davon abhängig, ob alle wesentlichen und wichtigen Informationen offengelegt werden.
  • Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden. Im Fall eines Prozesses nach einer gescheiterten Mediation kann und darf der Mediator gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen (Verschwiegenheitspflicht).
  • Bedrohungen und körperliche Gewalt führen unmittelbar zum Abbruch der Mediation. Auch der Gesprächston darf keinen Zweifel am grundsätzlichen Respekt gegenüber den beteiligten Personen lassen.
  • In Absprache mit dem Mediator hat jeder Beteiligte das Recht, wie auch die Pflicht, sich darüber zu informieren, welche Interessen und Bedürfnisse in der gängigen Rechtsprechung erfüllt werden und welche Konsequenzen seine Entscheidungen haben könnten.
  • Jeder der Mediationsbeteiligten, die Medianden, aber auch der Mediator, haben jederzeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
  • Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich alle Beteiligten gemeinsam. Einzelgespräche finden ohne ausdrückliche vorherige Absprache nicht statt.
  • Die Mediationskosten werden vorab abgesprochen und sollen von den Parteien in angemessenen Teilen tunlichst gemeinsam bezahlt werden. Die Anteile sowie Zahlungstermine werden schriftlich in der Mediationsvereinbarung festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass ich im Rahmen der Mediation darauf achten werde, dass sich sämtliche Beteiligten an die Voraussetzungen halten. Nur dann ist eine nachhaltige und konstruktive Lösung möglich.

 

MEDIATIONSABLAUF

Im Rahmen des Erstgespräches werden die Rahmenbedingungen der Mediation besprochen (Voraussetzungen, Regeln, Kosten, …). Diese Punkte werden in der Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten.

Bei der Themensammlung werden in gedrängter From sämtliche Themen, die im Rahmen der Mediation besprochen werden sollen, von den Medianden aufgelistet.

Zu jedem einzelnen Thema werden daraufhin die Hintergründe beleutet. Sämtliche Streitparteien bekommen die Möglichkeit ihre jeweilige Sichtweise des Konfliktes zu schildern, sodass die jeweiligen Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Ziele sichtbar werden.

Im Anschluss werden für die einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsvorschläge gesammelt.

Der Abschluss der Mediation besteht im Mediationsvertrag. Dabei werden zu den unterschiedlichen Themen die konsensualen Lösungsvorschläge zusammengetragen und verschriftlicht.

MEDIATIONSKONZEPT

Jede Mediation beruht auf nachstehenden Punkten:

Freiwilligkeit

Mediation ist ein Verfahren, das auf absoluter Freiwilligkeit basiert. Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können gemäß § 1 ZivMediatG die Mediation jederzeit abbrechen. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten ein echtes Interesse an der Lösung des Konfliktes haben.

Verschwiegenheit

Außerhalb der Mediation darf sich weder der Mediator, noch die Medianden zu den Verfahrensinhalten äußern. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18 ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt und können vor Gericht auch nicht als Zeugen vernommen werden.

Ergebnisoffenheit

Wenn ein Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll, ist eine Mediation nicht möglich. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen.

Allparteilichkeit

Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.