ABGRENZUNG der Mediation zu anderen Einrichtungen

Die Mediation ist ein Verfahren und keine Institution wie Gericht, Schiedsgericht oder eine Schlichtungsstelle.

 

Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren auf einem Blick:

Mediation Gerichtsverhandlung
Entscheidungsträger die Parteien der Richter
Art des Verfahrens freiwillig und selbstbestimmt unfreiwillig und fremdbestimmt
Auswahl des Vermittlers selbstbestimmt keine Wahlmöglichkeit
Expertenwissen Vermittlungsexperte Rechtsexperte
Dauer im Durchschnitt mehrere Tage wenige bis mehrere Monate
Zeit bis Verfahrensbeginn wenige Wochen Wochen bis Monate
Kosten Honorar des Mediators Honorar des Anwalts plus Gerichtskosten
Konfliktlösung Gewinn/ Gewinn Verlust/ Gewinn bzw. Verlust/ Verlust
Fokus zukunft – lösungsorientiert Vergangenheit – ein Schuldiger wird gesucht
Stil kooperativ bestimmt
Ergebnis gemeinsam erarbeitet vom Richter/ Prozessrecht vorgegeben
Zufriedenheit hoch gering bis frustrierend
Emotionales Resultat Spannung aufgehoben Spannung bleibt, wird verschärft
Nachhaltigkeit hoch, da selbst erarbeitet gering, da fremdbestimmt und oft Verlust- statt Gewinnsituation

Es ist für verschiedenste Institutionen (Gerichte, Schiedsverfahren) möglich, sich der Mediation als Verfahren zu bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind.

Das Prinzip bleibt unverändert: vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht.

Ebenso ist das Verfahren mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar.

Weiterhin ist Mediation auch keine Form einer Psychotherapie. Psychotherapie bezeichnet allgemein die gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen und/oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln. Die Mediation findet Ihre Grenzen dort, wo psychische Störungen mit Krankheitswert bei Medianden hervorkommen. In diesem Fall können wir Ihnen nur entsprechende weiterführende Stellen empfehlen und die Mediation in weiterer Folge abbrechen.

Im engeren Sinne läuft Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den (Kommunikations-)Prozess strukturierenden und moderierenden Person(en) mit (allen) beteiligten Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die unterstützende Arbeit mit einer einzelnen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.