SCHEIDUNGSBERATUNG
Auf dieser Seite finden Sie zunächst ein paar grundlegende Fragen und Antworten zum Thema Scheidung in Österreich. Darüber hinaus berate ich Sie gerne umfassend sowie persönlich auf Sie und ihre Situation abgestimmt, um Konflikte oder gar Rosenkriege zu vermeiden. Denn eine Scheidung ist bereits belastend genug, jeder Streit den man verhindern kann, hilft.

Welche Art von Scheidungen gibt es in Österreich?
- Eine Ehe kann einerseits aus dem Verschulden eines Partners (beispielsweise bei Ehebruch, psychische oder physische Gewalt) geschieden werden. Dann hat der schuldlose Ehegatte beim zuständigen Bezirksgericht eine Scheidungsklage einzubringen, in der er begehrt, dass die Ehe aus dem Verschulden des anderen geschieden wird. Daran knüpfen oft langwierige Gerichtsverfahren an, in denen zunächst zu prüfen ist, ob und wenn ja, welchen der Ehegatten tatsächlich das Verschulden in welchem Ausmaß trifft. Solche Verfahren können nicht selten wechselseitige Vorwürfe zu Tage bringen, die schlussendlich in einem Rosenkrieg enden, den in dieser Form keiner der Beteiligten wünscht. Zudem ist allein durch das Scheidungsverfahren noch nicht geklärt, wem das gemeinsame Haus nach der Trennung zukommt, ob nacheheliche Unterhaltszahlungen und wenn ja in welcher Höhe zu leisten sind oder wer wie oft die gemeinsamen Kinder bei sich hat.
- Eine Ehe kann auch bei Zerrüttung der häuslichen Gemeinschaft seit zumindest drei Jahren geschieden werden. Auch in diesem Fall ist beim zuständigen Bezirksgericht eine Scheidungsklage von einem der Ehegatten einzubringen. Der nicht klagende Ehegatte kann in diesem Fall begehren, dass ausgesprochen wird, dass den Kläger das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung trifft. Dies hat wiederum zu Folge, dass das Gericht die erhobenen Vorwürfe zum Verschulden eindringlich zu prüfen hat. Auch diese Verfahren können in Streit enden und sind die oben genannten Punkte (Aufteilung des Vermögens, gemeinsame Kinder, Unterhalt) allein durch das Scheidungsverfahren noch nicht geklärt.
- Daher stellt die häufigste und wohl auch für alle Beteiligten „friedlichste“ Form der Scheidung die einvernehmliche Scheidung dar. In diesem Fall wird keine Klage bei Gericht eingebracht, sondern es beantragen beide Ehegatten, dass die Ehe im Einvernehmen geschieden wird. Der entscheidende Vorteil dieser Scheidungsart besteht darin, dass die Ehegatten einen umfassenden Scheidungsvergleich dem Gericht vorzulegen haben, in dem die wesentlichen Scheidungsfolgen im Einvernehmen festzulegen sind. Somit stellt die einvernehmliche Scheidung die einzige Möglichkeit der Scheidung dar, bei der nicht zwingend weitere gerichtliche Verfahren (Unterhaltsverfahren, Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren, Aufteilungsverfahren) nachfolgen müssen, weil bereits sämtlich Angelgenheiten miterledigt werden.
Wo wird die Scheidung durchgeführt?
Für Scheidungsverfahren sind in Österreich ausschließlich die Bezirksgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Ehegatten. Sollten diese nicht mehr gemeinsam wohnen, gibt es genaue gesetzliche Vorschriften, welches Gericht für wen zuständig ist. Gerne geben wir ihnen darüber Auskunft, wo sie ihren Antrag auf einvernehmliche Scheidung einzubringen haben.
Wie ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?
Zunächst sollten Sie den Antrag auf einvernehmliche Scheidung sowie den Vergleichsentwurf über die wesentlichen Scheidungsfolgen ausfüllen. Dieser Antrag ist von beiden Eheleuten eigenhändig zu unterzeichnen. Ein entsprechendes Formular liegt bei jedem Bezirksgericht zur Entnahme auf. Gerne können wir Ihnen auch das Formular zur Verfügung stellen. In weiterer Folge geben Sie dieses Antragsformular samt Vergleichsentwurf beim zuständigen Bezirksgericht ab, dies können Sie jederzeit zu den Amtsstunden in der Einlaufstelle oder postalisch übermitteln. In weiterer Folge erhalten Sie per Post eine Ladung zu einer gemeinsamen Verhandlung. Dieser Termin findet meistens in den nächsten Wochen bzw Monaten statt. Bei diesem Termin sind sämtliche notwendigen Dokumente (Heiratsurkunde, Pass, etc) mitzunehmen. Der oder die Richterin wird mit Ihnen nochmals den Scheidungsvergleich im Detail durchbesprechen. Sollten alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, ist der Ausspruch der Scheidung sodann im Einvernehmen möglich.
Was passiert wenn ich am vorgegebenen Termin verhindert bin bzw. mir nicht sicher bin, ob ich tatsächlich die Scheidung möchte?
Grundsätzlich ist tunlichst der Ladung des Gerichtes folge zu leisten. Sollten Sie aus einem wirklich wichtigen und unaufschiebbaren Ereignis verhindert sein, können Sie bei Gericht eine Verschiebung des Termins beantragen. Wenn Sie zum Scheidungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, gilt Ihr zuvor eingebrachter Scheidungsantrag als zurückgezogen. In diesem Fall müssten Sie wenn Sie dennoch eine Scheidung möchten, nochmals einen neuen Antrag einbringen, dadurch fallen erneut Gerichtsgebühren an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich eine Scheidung wollen, sollten Sie mit dem Einbringen eines Scheidungsantrages jedenfalls zuwarten. Dieser sollte nur dann bei Gericht abgegeben werden, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich ganz sicher sind, auch weil mit der Abgabe des Scheidungsantrages bereits Gerichtsgebühren anfallen. Sollten Sie dennoch kurzfristig noch Zeit benötigen, können Sie bei Gericht einerseits um eine Verschiebung des Termins bitten. Andererseits können die Parteien ein „Ruhen des Verfahrens“ vereinbaren. Dann können Sie nach Ablauf von drei Monaten die Fortsetzung beantragen.
Brauche ich für die einvernehmliche Scheidung einen Rechtsanwalt?
In Österreich besteht bei Scheidungsverfahren das Prinzip der relativen Anwaltspflicht. Dies bedeutet, dass sich keine der Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Wenn Sie sich jedoch vertreten lassen wollen, ist dies nur durch einen Rechtsanwalt möglich. Durch eine Gesetzesänderung ist es nicht mehr möglich, dass beide Parteien durch ein und denselben Rechtsanwalt vertreten werden. In den meisten Fällen, finden die einvernehmlichen Scheidungen ohne Rechtsanwälte statt. Es obliegt Ihnen abzuwägen, ob Sie es für notwendig erachten, einen Rechtsanwalt mitzunehmen. Jedenfalls können Sie den beispielsweise in der Mediation ausgearbeiteten Scheidungsvergleich vorab einem Rechtsanwalt zur Durchsicht geben.
Ich biete sowohl für Paare aber auch für Eltern und Einzelpersonen nachstehende Unterstützung an:
Vor der Scheidung:
- bei Ihrem Bemühen um eine positive Veränderung, damit es nicht zur Scheidung kommt
- bei Ihrer Suche nach der für Sie besten Lösung
- über Scheidungsfolgen für Sie und Ihre Kinder
- bei der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung zum Wohle aller Betroffenen
Während der Scheidung:
- um mit den Auswirkungen der Scheidung besser zurecht zu kommen
- bei der Planung nächster Schritte
Nach der Scheidung:
- bei der „Neustrukturierung“ Ihrer neuen Lebensphase, wie z.B. Besuchsrecht, Kinderbetreuung, Finanzsituation und der Neugestaltung Ihrer Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Bekannten
- beim Aufbau der neuen Elternschaft mit ihrem Expartner
- bei der Entwicklung Ihrer neuen Ziele und der Erreichung neuer Lebensperspektive
Worin liegt der Vorteil einer Mediation vor einer einvernehmlichen Scheidung?
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- umfassende Ausarbeitung des Scheidungsvergleiches
- nachhaltige Lösungen
- Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Einbringung meiner persönlicher Erfahrung als langjähriger Familienrichter
- Information über die erforderlichen Unterlagen
